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Windkraftanlage nach 20 Jahren — Weiterbetrieb oder Repowering?
Mit dem Ende der 20-jährigen EEG-Förderung stehen viele Betreiber vor der Frage: Lohnt sich der Weiterbetrieb der bestehenden Anlage — oder ist ein Repowering die bessere Wahl? Die Antwort hängt von technischem Zustand, Standort, Genehmigungslage und Wirtschaftlichkeit ab.
Weiterbetrieb nach §14 EEG
Seit der EEG-Novelle besteht die Möglichkeit, Windenergieanlagen nach dem Förderende weiterzubetreiben und den erzeugten Strom am Spotmarkt zu vermarkten oder direkt zu verbrauchen. Voraussetzung ist der Nachweis der Standsicherheit durch ein aktuelles Standsicherheitsgutachten.
Vorteile
- Geringes Investitionsrisiko — keine Neuinvestition erforderlich
- Schnelle Umsetzung ohne neues Genehmigungsverfahren
- Sinnvoll bei gutem Anlagenzustand und attraktivem Standort
- Kombinierbar mit Betriebsoptimierung (Azimut, Blattwinkel)
Nachteile
- — Marktpreisrisiko durch schwankende Strompreise
- — Steigende Wartungskosten bei älteren Anlagen
- — Begrenzte Restlebensdauer — Standsicherheit muss nachgewiesen werden
Repowering
Beim Repowering wird die bestehende Anlage durch eine leistungsstärkere, moderne WEA ersetzt. §16b BImSchG ermöglicht vereinfachte Genehmigungsverfahren, wenn die neue Anlage am selben Standort errichtet wird. Der Energieertrag steigt bei gleichem Flächenbedarf deutlich.
Vorteile
- Deutlich höherer Energieertrag durch moderne Anlagentechnik
- EEG-Förderung für weitere 20 Jahre
- Verbesserte Wirtschaftlichkeit bei attraktivem Windstandort
- Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach §16b BImSchG möglich
Nachteile
- — Hoher Kapitalaufwand für Neuinvestition
- — Aufwendigeres Genehmigungsverfahren trotz Vereinfachungen
- — Planung und Umsetzung dauern mehrere Jahre
Wann lohnt sich was?
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Anlage in gutem Zustand, Standsicherheit nachweisbar | Weiterbetrieb prüfen |
| Windreicher Standort, gute Netzanbindung | Repowering erwägen |
| Hohe Wartungskosten, Komponenten verschlissen | Repowering sinnvoll |
| Unsichere Genehmigungslage am Standort | Weiterbetrieb bevorzugen |
Standsicherheitsgutachten als Grundlage
Für den Weiterbetrieb ist ein aktuelles Standsicherheitsgutachten Pflicht. Reprojekt erstellt akkreditierte Gutachten, die Grundlage für behördliche Genehmigungen, Versicherungen und Finanzierungsentscheidungen sind. Wir beraten Sie unabhängig — ohne Hersteller- oder Betreiberinteresse.
